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Seit wann dürften Sie die Miete erhöhen?

Bei einer Indexmiete steht der Termin fest, an dem Sie schreiben müssen. Er liegt zehn Monate nach der letzten Anpassung, nicht zwölf. Wer ihn übersieht, verliert für jeden Monat den Erhöhungsbetrag, und zwar endgültig.

mietstichtag rechnet den Tag aus, prüft ihn jeden Monat gegen den neuen Indexstand und meldet sich, wenn er da ist.

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Ihre Wohnung

Die letzte Anpassung, sonst der Mietbeginn.

Der Monat, dessen Indexstand der letzten Festsetzung zugrunde lag. Steht im Mietvertrag oder im letzten Anpassungsschreiben.

Verbraucherpreisindex für Deutschland, Basis 2020 = 100. Jüngster Stand: Juli 2026, veröffentlicht am 12.08.2026. Quelle: Statistisches Bundesamt über die Deutsche Bundesbank.

Was ein vergessener Monat kostet

„Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten."

§ 557b Abs. 3 Satz 3 BGB

Der Satz hat zwei Folgen. Die Erklärung wirkt nie sofort, sondern erst zum übernächsten Monat. Und sie wirkt nie rückwirkend: Für die Zeit davor können Sie nichts nachfordern.

Der Anstieg des Index selbst bleibt Ihnen erhalten, er sammelt sich bis zur nächsten Erklärung an. Verloren sind die Monate.

Gerechnet an einem üblichen Fall

Beispielrechnung
Nettokaltmiete900,00 Euro
Index Januar 2025 auf Juli 2026120,3 auf 125,6
Zulässige Erhöhung39,65 Euro im Monat
Neun Monate zu spät geschrieben356,85 Euro weg

Die Indexstände sind die amtlichen Werte des Statistischen Bundesamts. Bei fünf Wohnungen steht dort das Fünffache.

Womit Vermieter das heute lösen

Jede dieser Möglichkeiten taugt für etwas. Die Frage ist, wofür sie nicht taugt.

Vergleich mit den naheliegenden Möglichkeiten
MöglichkeitWofür sie taugtWo sie aufhört
Erinnerung im KalenderKostet nichts und funktioniert bei einer Wohnung.Der Kalender kennt den Indexstand nicht und rechnet den Betrag nicht aus. Nach einer außerplanmäßigen Anpassung stimmt der Termin nicht mehr.
Kostenlose Rechner im NetzBeantworten die Frage, wenn Sie schon wissen, dass Sie fragen müssen.Sie melden sich nicht. Genau das ist der Fall, in dem Geld verloren geht.
Formvordruck von Haus und GrundJuristisch gepflegt, im Mitgliedsbeitrag enthalten, dazu Beratung im Einzelfall.Ein Vordruck ist ein Blatt Papier. Er sagt Ihnen nicht, wann Sie es ausfüllen sollen.
HausverwaltungssoftwareGleicht den Index automatisch ab und erzeugt die Schreiben in Serie.Auf gewerbliche Verwalter zugeschnitten, mit Einrichtung und Lizenzpreis. Bei drei Wohnungen steht der Aufwand nicht dafür.
mietstichtagNennt den Tag, prüft ihn monatlich gegen den neuen Indexstand und schickt eine Mail, wenn er erreicht ist.Für § 558 fehlt uns die ortsübliche Vergleichsmiete, siehe unten.

Ausführlicher Vergleich, mit Preisen der Anbieter

Preise

Gerechnet wird kostenlos, und zwar vollständig. Bezahlt wird das Beobachten.

Tarife im Vergleich
TarifWohnungenErinnerung und EntwurfPreis im Monat
Einzeln1nein0,00 Euro
Vermieteram häufigsten gebucht5enthalten4,90 Euro
Verwaltung25enthalten12,90 Euro

Was in den Tarifen im Einzelnen steckt

Was mietstichtag nicht kann

Vier Grenzen, die Sie kennen sollten, bevor Sie zahlen. Sie stehen hier und nicht im Kleingedruckten.

Die ortsübliche Vergleichsmiete kommt nicht von uns

Für eine Erhöhung nach § 558 BGB brauchen Sie eine Begründung aus dem Mietspiegel, aus einem Gutachten oder aus drei Vergleichswohnungen. Mietspiegel sind kommunale Werke, liegen meist als PDF vor und lassen sich nicht maschinell auslesen. Wir rechnen für § 558 die Fristen und die Kappungsgrenze, die Vergleichsmiete tragen Sie ein.

Wir prüfen Ihren Mietvertrag nicht

Ob die Indexvereinbarung in Ihrem Vertrag wirksam ist, ob alle Mieter richtig angeschrieben sind und ob zwischenzeitlich nach den §§ 559 bis 560 BGB erhöht wurde, steht in Unterlagen, die wir nicht kennen. Wir liefern einen Entwurf mit den Angaben aus § 557b Abs. 3, keine geprüfte Erklärung und keine Rechtsberatung.

Nur Wohnraum, nicht Gewerbe

Gewerbemietverträge arbeiten mit Wertsicherungsklauseln nach dem Preisklauselgesetz. Dort gelten andere Regeln, etwa zur Nachholung vergangener Anpassungen. Das rechnen wir heute nicht.

Der jüngste Indexstand kann noch fehlen

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht den endgültigen Wert eines Monats erst um den zehnten des Folgemonats. Vorläufige oder geschätzte Werte lassen wir aus der Rechnung heraus, weil sie in einer Erklärung an den Mieter nichts zu suchen haben.